Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist die bisherige Berechnung der Grundsteuer - insbesondere die sog. Einheitsbewertung der Objekte nach dem Bewertungsgesetz nach den Wertverhältnissen nach 1964 / 1935 - veraltet und damit verfassungswidrig. Dem Gesetzgeber wurde deswegen aufgegeben, eine Neuregelung zu verabschieden. Sowohl auf Bundes- als auch
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Wer Grundbesitz hat, ist verpflichtet, Grundsteuer zu bezahlen. Sie ist regelmäßig an die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, zu zahlen. Dadurch unterscheidet sie sich von der Grunderwerbsteuer, die nur einmal mit dem Erwerb des Grundstücks fällig ist. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Einheitswertes berechnet.
Der Einheitswert ist ein steuerlicher...
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